Haustier-News

Erinnerung zum Welt-Tollwut-Tag: Impfstatus bei Hunden und Katzen überprüfen

07.10.2009

 

Anlässlich des Welt-Tollwut-Tages am 28. September erinnert der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) Hunde- und Katzenhalter daran, den Impfschutz ihrer Tiere zu überprüfen. Zwar darf sich Deutschland nach den internationalen Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) seit vergangenem Jahr offiziell „tollwutfrei" nennen, doch heißt es, weiterhin wachsam zu bleiben, bis sichergestellt ist, dass sich die Tollwut unter Füchsen durch unentdeckte Krankheitsfälle nicht wieder ausbreitet.

 

 

 

In Deutschland selbst gehen deshalb die Richtlinien zur Tollwutbekämpfung auch über die Bestimmungen in anderen europäischen Ländern hinaus: Als Sicherheitspuffer folgt auf das Ende der Impfköderauslagen für Füchse noch eine weitere Überwachungsphase von zwei Jahren, um das Überdauern eventuell unentdeckter Tollwutfälle und eine erneute Ausbreitung zu verhindern. Deutschland wird sich gemäß diesen Richtlinien also erst im Jahr 2010 als tollwutfrei bezeichnen – vorausgesetzt es tritt bis dahin kein Krankheitsfall mehr auf.

 

Grund für diese Vorsichtsmaßnahme ist, dass Tollwut eine der gefährlichsten Infektionskrankheiten für Mensch und Tier ist, denn sie führt unweigerlich zum Tod, ist sie erst einmal ausgebrochen.

 

 

 

Die Ständige Impfkommission Vet. empfiehlt deshalb, auf jeden Fall auch Hunde und freilaufende Katzen, die sich ausschließlich in Deutschland aufhalten, weiterhin gegen Tollwut impfen zu lassen. Durch die Impfung ist ein Tier und damit auch der Tierhalter für den Fall der Fälle geschützt. Letztlich kann Tollwut auch jederzeit aus Ländern eingeschleppt werden, in denen sie nach wie vor unter verwilderten Haustieren verbreitet ist (z. B. durch die professionell betriebenen Hundeimporte aus Osteuropa oder von Touristen eingeschmuggelte Tiere). Die nationale Tollwutverordnung, nach der ungeimpfte Hunde und Katzen bei Tollwutverdacht unverzüglich euthanasiert werden, besteht ohnehin weiter. Ebenso die Tollwutimpfpflicht beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Drittland.

 

 

 

Frei von Tollwutviren ist Deutschland auch nach dem Ausmerzen der Fuchstollwut nicht, denn Deutschland ist eines der europäischen Länder mit den meisten nachgewiesenen Fällen von Fledermaustollwut. Sie wird in Europa von den eng mit dem klassischen Tollwutvirus verwandten Europäischen Fledermaustollwutviren der Typen 1 und 2 (EBLV-1 u. 2) hervorgerufen. Eine komplette Tollwutfreiheit nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO kann damit nicht erreicht werden, da die WHO aus gesundheitspolitischen Aspekten Tollwutfreiheit als „Freiheit von jeglichen Tollwutviren“ definiert. Zwar sind Übertragungen von Fledermaustollwut auf andere Tiere in Europa eher selten und die Infektionsgefahr somit zurzeit als sehr gering einzuschätzen, aber Berichte über durch EBLV-1 verursachte Tollwutfälle bei einer Katze in Frankreich, Schafen in Dänemark und einem Steinmarder in Sachsen-Anhalt zeigen, dass es zur Übertragung auf Haus- und Wildtiere kommen kann. Zurzeit laufen noch Untersuchungen, um das Infektionsrisiko besser einschätzen zu können. Im Falle einer Übertragung auf den Menschen geht von der Fledermaustollwut prinzipiell die gleiche Gefahr wie von der klassischen Fuchstollwut aus. Auf jeden Fall schützen die in Deutschland verfügbaren Impfstoffe Hunde, Katzen und Frettchen auch gegen die Fledermaustollwut.

 

 

 

Ansprechpartner für diese Meldung:

Pressestelle des bpt: Astrid Behr

Tel. 069 - 66 98 18 - 15

Fax 069 - 66 98 18 - 55

email: bpt.behr@tieraerzteverband.de

 

Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt).

 

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